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Künftige Zulässigkeit der Anwendung der ISA in Deutschland
An die WPK wurde die Frage gerichtet, ob die International Standards on Auditing (ISA) nach künftiger Rechtslage für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen, angewendet werden dürfen.
In ihrer Antwort auf diese Frage weist die WPK auf Folgendes hin: Handelsrechtliche Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen können künftig auf Grundlage der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) oder der ISA erfolgen. Die GoA umfassen künftig die ISA [DE] und weiterhin gültige IDW Prüfungsstandards. Die ISA können künftig weiterhin angewendet werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde und daneben eigenverantwortlich die obligatorischen, in Deutschland geltenden nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden; die ISA bilden dementsprechend keine i...