Zeitpunkt des Dividendenzuflusses beim beherrschenden Gesellschafter einer polnischen Kapitalgesellschaft
Tatbestand
Der Rechtsstreit befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob dem Kläger in den Streitjahren (2004 und 2005) Dividenden aus seiner 51 %-igen Beteiligung an der in der Republik Polen ansässigen B. T. Sp. z o. o. (B. T.) zugeflossen sind, obwohl entsprechende Gewinnverwendungsbeschlüsse noch vor Auszahlung der Dividenden rückgängig gemacht wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGMS:2020:0117.4K1526.16E.00
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 42 DStRE 2020 S. 1409 Nr. 23 EFG 2020 S. 525 Nr. 7 FR 2020 S. 417 Nr. 9 GmbH-StB 2020 S. 225 Nr. 7 IStR 2020 S. 851 Nr. 21 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2020 S. 290 KÖSDI 2020 S. 21722 Nr. 5 LAAAH-46904
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