Coronavirus | NRW erklärt Steuerberater zum systemrelevanten Beruf (StBK NRW)
Im Land Nordrhein-Westfalen sind Steuerberater und Anwälte in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen worden.
Systemrelevanz der Steuerberater
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom i.V.m. Anlage 2 haben nun auch Steuerberater ab dem Anspruch auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder.
Wie die anderen Bundesländer reagieren, bleibt abzuwarten.
Systemrelevanz der Anwaltschaft
Nachdem die Systemrelevanz der Anwaltschaft zuvor nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt anerkannt wurde, zogen nun auch Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern nach. Weitere Bundesländer haben eine Erweiterung der Notbetreuung angekündigt, bislang jedoch noch keine Einzelheiten verkündet.
Weitere Informationen finden Sie hier
Sonderseite des Gesundheitsministeriums zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen
Anlage 2 Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).
Quelle: StBK Köln, Düsseldorf und Westfalen-Lippe (ImA)
Fundstelle(n):
NWB OAAAH-46874