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Umsatzsteuer kompakt
Geldspielautomatenumsätze sind steuerpflichtig (BFH)
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerpflichtig. Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen.
Sachverhalt: Der Kläger, ein Unternehmer, der an verschiedenen Orten (auch in einer eigenen Spielhalle) Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit betrieb, war der Auffassung, dass seine Umsätze nach neuerer Rechtsprechung des EuGH nicht der Umsatzsteuer unterliegen würden. Es fehle an einem besteuerbaren Leistungsaustausch; dabei sei von Bedeutung, dass es vom Zufall abhängig sei, ob der jeweilige Spieler gewinne oder verliere.
Zur Vorinstanz () siehe ).
Der BFH folgt dieser Sichtweise nicht:
Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerbar.
Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des , BStBl II 2005, 617).
Ein Aufsteller von Geldspielaut...BStBl II 2011, 311