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Steuer-Repetitor 7/2020: Übungsklausur aus dem Verfahrensrecht
Organträger Saubermann und die Abgabenordnung
Die vorliegende Übungsklausur soll angehenden Steuerberatern ein Beispiel für mögliche Themenbereiche des Verfahrensrechts geben. Rechtsstand dieser Klausur ist April 2020. Dabei ist die Klausur auf einen Bearbeitungszeitraum von sieben Zeitstunden ausgelegt und weist einen hohen Schwierigkeitsgrad auf. Schwerpunkte der Klausur sind: Gesonderte und einheitliche Feststellungen bei körperschaftsteuerlicher Organschaft, Anwendung von Korrekturvorschriften (§ 129, § 130 Abs. 2, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 174 Abs. 1 und 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AO, § 32a Abs. 1 und 2 KStG), Anwendung des DBA Frankreich, Zulässigkeit und Begründetheit von Einsprüchen, Steuerhinterziehung durch Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils, verfahrensrechtliche Folgen der steuerrechtlichen Unwirksamkeit des Gewinnabführungsvertrags.
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
I. Sachverhalte
I. Ausgangssachverhalt
Am Stammkapital der Saubermann GmbH (S-GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Köln sind seit Jahren Edmund Saubermann (ES) mit Wohnsitz in Emden zu 80 % und der 80-jährige Detlev Wimmer (DW) mit Wohnsitz in Düsseldorf zu 20 % beteiligt. ES ist alleiniger Geschäftsführer der S-GmbH und betrei...