Arbeitshilfe - Stand: 17.06.2021

Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens muss als die Vorsorgeaufwendungen mindernder Betrag abgesetzt werden?

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Bonus und Selbstbehalt zur Förderung kostenbewussten Verhaltens:

Inwieweit muss der als „Bonus“ bezeichnete Betrag einer privaten Krankenversicherung als die Vorsorgeaufwendungen mindernder Betrag abgesetzt werden, obwohl im Rahmen einer Leistungsabrechnung „Selbstbehalte“ in der gleichen Höhe gegengerechnet werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAH-46736