Online-Nachricht - Montag, 20.04.2020

Finanzierung | Verbesserte Kreditbedingungen für KfW-Corona-Hilfe (KfW)

Die KfW macht auf verbesserte Bedingungen des KfW-Schnellkredits 2020 sowie des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits aufmerksam.

KfW-Schnellkredit 2020

Um den KfW-Schnellkredit 2020 zu erhalten, müssen Sie zuletzt Gewinn erzielt haben - entweder im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist). Das heißt, ab sofort genügt es, wenn ein Gewinn im Jahr 2019 vorlag.

KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit

Ab dem gelten diese Änderungen:

  • Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Sie haben also länger Zeit, um den Kredit zurückzuzahlen.

  • Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.

  • Auf Wunsch zahlen Sie statt 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung - zu Beginn senkt das Ihre regelmäßige Belastung.

Hinweis:

Ausführliche Infos zu den KfW-Corona-Hilfskrediten für Unternehmen hat die KfW auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: KfW, Newsletter v. (il)

Fundstelle(n):
RAAAH-46685