Zur Verfassungswidrigkeit
der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen gem. §
15b EStG
Leitsatz
1. Die Beschränkung
des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt
auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen
Zweifeln.
2. Angesichts des eindeutigen
Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung
dahingehend aus, nur verrechenbare Verluste im Falle des Definitivwerdens
als abzugsfähige Verluste zu behandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2020 S. 15 Nr. 27 DStR 2020 S. 8 Nr. 30 DStRE 2020 S. 961 Nr. 16 DStZ 2020 S. 553 Nr. 15 EFG 2020 S. 713 Nr. 10 ErbStB 2020 S. 182 Nr. 7 UAAAH-46671
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2020 - 2 K 293/15
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