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Auswirkungen der Corona-Krise auf den Betreiber eines Vergnügungsparks
I. Sachverhalt
Die U GmbH betreibt im Frühjahr und Sommer sowie in der Vorweihnachtszeit einen Vergnügungspark. Die guten letzten Jahre hat die GmbH zur Bildung einiger Rücklagen genutzt. Planmäßig sollte die Saison am ersten Wochenende vor Ostern, also am , beginnen. Nach behördlicher Verfügung ist nun eine Eröffnung frühestens am möglich. Die U rechnet aber mit einer Verlängerung der behördlichen Ausgangsbeschränkungen bis zum . Ob es zu weiteren Verzögerungen kommt und wie die Auslastung während der Saison sein wird, ist ungewiss.
Der Jahresabschluss zum ist wegen entsprechender Bestimmungen in Kreditverträgen bis zum in testierter Form vorzulegen. Auch aufgrund der Rücklagen der GmbH ist zu diesem Zeitpunkt zwar nicht davon auszugehen, dass die GmbH ihr Geschäft im Jahr 2020 liquidieren muss. Gleichwohl bestehen bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (bestandsgefährdende Risiken).
II. Fragestellung
Welche Auswirkungen hat die Corina-Krise auf den Jahresabschluss und den Lagebericht für 2019?