Coronavirus | Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht ().
Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen.
Sie gelten für die im Schreiben genannten Unterstützungsmaßnahmen, die vom bis längstens zum durchgeführt werden.
Das BMF-Schreiben beinhaltet folgende Punkte:
Spenden
Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Arbeitslohnspende
Aufsichtsratsvergütungen
Hilfsleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise
Mittelverwendung
Schenkungsteuer
Weitere steuerliche Erleichterungen für Betroffene
Hinweis:
Das BMF-Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
JAAAH-46306