Online-Nachricht - Montag, 06.04.2020

Finanzierung | KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (BMF/BMWi)

Auf Basis des am von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt. Hierauf machen aktuell das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufmerksam.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein "Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit am Markt aktiv gewesen sind.

  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

  • Das Unternehmen darf zum nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.

  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Hinweis:

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Weitere Informationen zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des BMF sowie des BMWi v. 6.4.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-46020