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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 286/18 EFG 2020 S. 687 Nr. 9

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 13 Abs 1; EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1c; UStG § 2 Abs 3 S 1

Wirtschaftliche Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Leitsatz

Kein Vorsteuerabzug bei Verpachtung eines Schwimmbads gegen symbolisches Entgelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 687 Nr. 9
TAAAH-45938

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 16.10.2019 - 5 K 286/18

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