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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 323/19 EFG 2020 S. 569 Nr. 8

Gesetze: AO § 129; EStG § 10d Abs. 4; EStG § 43a Abs. 3 S 4

Berichtigung eines Bescheides nach § 129 Satz 1 AO bei fehlender Berücksichtigung eines nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG bescheinigten Verlustes

Leitsatz

Die unterlassene Übernahme eines Verlustes aus einer Verlustbescheinigung nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG in die Steuererklärung kann bei Vorliegen der Verlustbescheinigung bei der Steuerveranlagung eine Berichtigung des Bescheides nach § 129 Satz 1 AO aufgrund eines Übernahmefehlers begründen.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 34
DStRE 2020 S. 1100 Nr. 18
EFG 2020 S. 569 Nr. 8
KÖSDI 2020 S. 21771 Nr. 6
ZAAAH-45936

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 19.02.2020 - 3 K 323/19

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