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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 03 | Übungsleiter-Freibetrag: Unterstützungs- und Integrationsleistung von Wohnpaten ist begünstigt

Es gibt Programme, bei denen sog. Wohnpaten in ihrem häuslichen Umfeld geflüchteten jungen Erwachsenen entweder ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung oder eine Wohnung zur Verfügung stellen. Die Paten sind Ansprechpartner für die Flüchtlinge und unterstützen sie bei der Integration. Das Honorar für diese Unterstützungs- und Integrationsleistung gehört zu den begünstigten Betreuungsleistungen nach § 3 Nr. 26 EStG, für die der Übungsleiter-Freibetrag beansprucht werden kann.

Wer eine Wohnpatenschaft für geflüchtete junge Erwachsene übernimmt und hierfür eine Vergütung erhält, kann den Übungsleiter-Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG beanspruchen. Das hat das Bayerische Landesamt für Steuern klargestellt.

Es gibt Programme, bei denen sog. Wohnpaten in ihrem häuslichen Umfeld entweder ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung oder eine Wohnung zur Verfügung stellen. Die Paten sind Ansprechpartner für die Flüchtlinge und unterstützen sie bei der Integration.

Das Honorar für die Unterstützung und Integration der Flüchtlinge gehört zu den steuerlich begünstigten Betreuungsleistungen. Es ist bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt nach der Ver...

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