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Track 24 | Umsatzsteuer: Kurzfristige Grundstücksüberlassungen beim BFH auf dem Prüfstand
Sofern eine Dauer der Benutzung vereinbart und preisbildendes Merkmal ist, kann nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz eine steuerfreie Vermietung von Grundstücken i.S.v. von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch bei einer kurzfristigen Nutzungsüberlassung vorliegen. Die Richter ließen aber die Revision zu, weil höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob sich aus dem sekundären Unionsrecht – sprich aus der MwStSyst-RL – für kurzfristige Vermietungen etwas Anderes ergebe.
Auch zur Umsatzsteuer haben wir ein Verfahren ausgewählt, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist.
Das FG Rheinland-Pfalz hatte in erster Instanz entschieden: Die entgeltliche Überlassung des Gemeinschaftshauses einer Ortsgemeinde an Vereine und Privatpersonen ist als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei. Die Kommune kann deshalb für die Errichtung und für den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Die Finanzrichter aus Neustadt an der Weinstraße vertreten die Auffassung: Sofern eine Dauer der Benutzung vereinbart und preisbildendes Merkmal ist, kann eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch bei einer kurzfristigen Nutzungsüberlassung vorliegen. Das ...