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Sächsisches OVG Beschluss v. - 5 E 18/18

Gesetze: VwGO § 164, VwGO § 165, RVG § 14 Abs 1, RVG § 33, RVG-VV Nr 2300, BGB § 315 Abs 3

Festsetzung einer unangemessenen Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts durch das Gericht

Leitsatz

Erweist sich bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten gemäß § 164 VwGO eine Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG als unbillig i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG, so setzt das Gericht die im Einzelfall objektiv angemessene Gebühr selbst fest, ohne sie um einen Toleranzzuschlag von 20 % zu erhöhen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:OVGSN:2018:1120.5E18.18.00

Fundstelle(n):
TAAAH-45575

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches OVG, Beschluss v. 20.11.2018 - 5 E 18/18

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