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FG Münster Urteil v. - 14 K 2122/16 E EFG 2020 S. 629 Nr. 9

Gesetze: AO § 173; AO § 174; AO § 129

Steuerbescheid: Änderung

Keine Änderungsbefugnis zugunsten des Stpfl. bei antragsgemäßer Steuerveranlagung

Leitsatz

Einkommensteuerbescheide sind zugunsten eines Steuerpflichtigen dann nicht mehr änderbar (§§ 129, 173 Abs. 2 Nr. 2, 174 AO), wenn der Steuerpflichtige einen Teil seiner Einnahmen als Chefarzt sowohl als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als auch als solche aus nichtselbstständiger Arbeit erklärt hatte und entsprechend veranlagt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 629 Nr. 9
GStB 2020 S. 378 Nr. 11
UAAAH-45485

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FG Münster, Urteil v. 15.02.2019 - 14 K 2122/16 E

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