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Brennpunkt ESt: Coronavirus
Ertragsteuerliche Sofortmaßnahmen zur Berücksichtigung der pandemischen Folgen
Die Corona-Krise beherrscht das Alltags- und Wirtschaftsgeschehen nunmehr seit Wochen. Das BMF hat insoweit steuerliche Sofortmaßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus erlassen. Daher hat die Beraterschaft unter Berücksichtigung der Neuregelungen unverzüglich zu handeln, um durch kurzfristige Liquiditätsstärkungen nachhaltig Existenzen zu sichern. In der aktuellen Lage dürfte es jedoch nur wenig trösten, dass die Bundesregierung schon bereits mit BT-Drucks. 17/12051 v. mittels Risikoanalyse zu den pandemischen Folgen des sog. „Virus Modi-SARS (SARS-CoV)“ durch das Robert-Koch-Institut unter Mitwirkung weiterer Bundesbehörden unterrichtet wurde. Derartiges Forschungsergebnis kam bereits in 2012 zur Klassenspezifizierung C und damit dem Ergebnis eher „bedingt wahrscheinlich“. In der Untersuchung wurde hierbei über einen Zeitraum von drei Jahren nach dem potenziellen Ausbruch mit bis zu drei wellenartigen Strömen bei einer allgemeinen Letalitätsrate von ca. 10 % und mindestens 7,5 Mio. Toten als direkte Folge der Infektion gerechnet. Dieser Zeitraum sei insoweit auch der benötigte Zeitraum zur Verfügbarmachung eines wirksamen Impfstoffs (BT-Drucks. 17/12...