Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona-Krise: Rechte und Pflichten Arbeitgebers
Besondere Bedeutung von Gesundheitsschutz und Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine grundsätzliche Fürsorgepflicht. Aus dem Arbeitsvertrag als Dauerschuldverhältnis folgt nicht nur die Pflicht zur wechselseitigen Erbringung von Arbeit gegen Vergütung. Im Rahmen des ständig wiederkehrenden Leistungsaustausches müssen beide Seiten auch aufeinander Rücksicht nehmen und die Interessen des jeweils anderen wahren. Für den Arbeitgeber heißt das, dass er insbesondere die Gesundheit seiner Belegschaft zu wahren hat. Aus diesem Grundsatz werden durch den Gesetzgeber auch zahlreiche harte gesetzliche Vorschriften in Bereich von Arbeitsschutz und Unfallverhütung abgeleitet.
I. Fürsorgepflicht und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
Im Zusammenhang mit dem Risiko einer Erkrankung an COVID-19 erfährt der Gesundheitsschutz eine bisher in der breiten Masse noch nie da gewesen Bedeutung. Der Arbeitgeber muss alle in seiner Sphäre stehenden Möglichkeiten nutzen, um seine Mitarbeiter vor einer Ansteckung zu schützen.
Dazu gehört zum einen ein Höchstmaß an Hygienemaßnahmen verbunden mit einer entsprechenden Schulung der Arbeitnehmer. Darüber hinaus ist wegen der Infektionsgefahr soweit wie möglich dafür zu sorgen, dass physische Ko...