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Lohnsteuer | Keine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem Betrieb eines Handelsschiffes im Wirtschaftsjahr
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Eine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer nach § 41a Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG kommt nicht in Betracht, wenn das Schiff im maßgebenden Lohnzahlungszeitraum nicht im internationalen Verkehr betrieben wird. Ein qualifizierter Betrieb an wenigen Tagen im Jahr reicht daher nicht aus, um die einbehaltene Lohnsteuer für das gesamte Wirtschaftsjahr zu kürzen.
Das Urteil ist für Reeder von einiger Bedeutung, weil sie von Juni 2016 bis Mai 2021 die gesamte einbehaltene Lohnsteuer für sich vereinnahmen, diese Rechtsfolge aber nicht mehr dadurch auslösen können, dass sie ihr Handelsschiff nur wenige Tage des Wirtschaftsjahres im internationalen Verkehr einsetzen. Das Urteil erlaubt auch weitere Rückschlüsse für den Einsatz von Bergungs- und Explorationssch...