Coronavirus | Formulare zur Beantragung von Steuererleichterungen (Landesfinanzbehörden)
Die Landesfinanzbehörden geben vermehrt Antragsformulare für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bekannt. Hier finden Sie eine Sammlung der bisher veröffentlichten Formulare.
Bayern
Das Formular wurde auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern veröffentlicht.
Nordrhein-Westfalen
Der Antrag wurde auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Der Musterantrag wurde auf der Homepage des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Rheinland-Pfalz
Den Antrag ist auf der Homepage des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz zu finden.
Niedersachsen
Eine Vorlage zur Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Bremen
Das Formular des Senators der Finanzen Bremen finden Sie auf der entsprechenden Homepage.
Thüringen
Das Formular des Thüringer Finanzministerium finden Sie auf dessen Homepage.
Baden-Württemberg
Das Antragsformular für die Finanzämter in Baden-Württemberg finden Sie auf deren zentraler Homepage.
Brandenburg
Das Ministerium der Finanzen Brandenburg stellt ebenfalls einen entsprechenden Antrag zur Verfügung.
Sachsen
Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht ein Antragsformular zur Verfügung.
Sachsen-Anhalt
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist in seinen FAQ darauf hin, dass der Antrag formlos gestellt werden kann.
Saarland
Auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Europa finden Sie die folgenden Antragsformulare:
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antrag auf Fristverlängerung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Antrag auf Fristverlängerung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus – steuerlich beratene Fälle
Hamburg
Die Hamburger Finanzbehörden stellen auf ihrer Homepage folgende Formulare zur Beantragung von Steuererleichterungen bereit:
Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie können allerdings in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Hessen
Die Steuererleichterungen können in Hessen formlos beantragt werden. Betroffene wenden sich dazu wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das zuständige Finanzamt. Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken (vgl. Finanzämter Hessen Pressemitteilung vom 16.3.2020).
Hinweis:
Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).
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Quelle: Landesfinanzbehörden online (ImA)
Fundstelle(n):
NWB CAAAH-44911