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Körperschaftsteuer | Nichtabziehbarkeit der Kosten eines Gästehauses trotz Totalgewinn – Änderungsmöglichkeit wegen irriger Beurteilung eines Sachverhalts
Das umschließt einerseits eine wichtige materiell-rechtliche Komponente, andererseits auch eine bedeutsame verfahrensrechtliche Beurteilung: (1) Durch die unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, werden auch dann nichtabzugsfähige Betriebsausgaben evoziert, wenn das Gästehaus mit Gewinn veräußert wird – und sei es nur kurze Zeit später –, so dass sich daraus ein Totalgewinn ergäbe. (2) Die verwaltungsseitige Änderung der Rechtsauffassung zu ein und demselben Dauersachverhalt kann nicht zu Änderungen der Steuerfestsetzung zulasten des Steuerpflichtigen gem. § 174 Abs. 4 AO herangezogen werden, wenn sich diese Änderung der Rechtsauffassung in einzelnen Streitjahren zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.
Das Urteil sc...