Norbert Lüdenbach, Wolf-Dieter Hoffmann, Jens Freiberg

IFRS-Kommentar

18. Aufl. 2020

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ ANWENDUNGSÜBERSICHT

Haufe, , (März 2020)

Anwendungshinweise

Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2019 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.

Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation (in der Spalte Bezeichnung) gekennzeichnet.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen verpflichtend anzuwenden:
Bezeichnung
bei kalendergleichem Geschäftsjahr nicht ab 2019 (oder früher) anzuwenden, sondern erst ab:
International Financial Reporting Standards (IFRS)
First-time Adoption of IFRSs

Share-based Payment

...

IFRS-Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.