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Änderungen in der Beamtenbesoldung 1993
Geltungsbereich: Bundesgebiet.
Inkrafttreten: Besoldungsänderung: , Dienstrechtsänderungen: 21. 12. 1993.
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992 v. (BGBl I S. 342) mit Wirkung vom angehoben worden. Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. ) sieht das BBVAnpG 1993 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 3 % vor.
Als soziale Komponente werden die Erhöhungsbeträge von 40,- DM, 30,- DM und 20,- DM für die unteren Einkommensgruppen mit mehr als einem Kind zum neu geregelt. Die neuen Erhöhungsbeträge ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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1. Kind ab 2. Kind je
Kind ------------------------------------------------------- BesGr A 1-A 3 10 DM 50 DM BesGr A 4 10 DM 40 DM BesGr A 5 10 DM 30 DM |
In die lineare Anpassung sind auch v...