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NWB Nr. 26 vom Seite 2519 Fach 29 Seite 1027

Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost Änderungen zum 1. Juli 1993

von Oberregierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 2 zum BAT-O vom hatten die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes u. a. vereinbart, daß die Vergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst ab auf 80 v. H. der jeweils im Tarifgebiet West geltenden Beträge angehoben werden. Mit dieser Erhöhung tritt die letzte der vereinbarten 3 Stufen des Vergütungstarifvertrages Nr. 2 in Kraft. Über die Änderungen und Auswirkungen der 2. Stufe, die grundsätzlich am in Kraft getreten war, haben wir in NWB F. 29 S. 1003 ff. informiert, jedoch aus Platzgründen davon abgesehen, die Veränderungen, die sich für die Zeit ab Januar 1993 bis Juni 1993 durch die lineare 3 %ige Erhöhung der Vergütung im Tarifgebiet West ergaben, gesondert zu dokumentieren. Dabei wurde unterstellt, daß der interessierte Benutzer aufgrund der Veröffentlichung in NWB F. 29 S. 1015 ff. und der Hinweise in Ziff. II, 2 dieses Beitrags in die Lage versetzt worden ist, die für das Tarifgebiet Ost geltenden erhöhten Beträge selbst zu ermitteln (für die Bereiche des Bundes und der Länder sind die entsprechenden Tabellen für die Zeit von Januar 1993 - Juni 1993 im GMBl 1993 Nr. 17 S. 321 f...

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