Die Prüfung der Personalfachkaufleute
12. Aufl. 2020
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Klausurtypische Aufgaben
Die Rechtsverordnung sieht für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute in folgenden Handlungsbereichen je eine Aufsichtsarbeit vor (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5):
Handlungsbereich:
Personalarbeit organisieren und durchführenHandlungsbereich:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführenHandlungsbereich:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzenHandlungsbereich:
Personal- und Organisationsentwicklung steuernDie mündliche Pflichtprüfung ist in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (maximal 30 Minuten) durchzuführen.S. 618
1. Prüfungsfach: Personalarbeit organisieren und durchführen
1.1 Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
Nennen Sie Beispiele für Zielkonflikte in der Organisation und erklären Sie, in welcher Weise derartige Zielkonflikte gelöst werden können.
Lösung zu Aufgabe 1: Zielkonflikte in der Organisation
Organisation ist eine ständige Gratwanderung zwischen Aufwand und Nutzen, zwischen Betriebserfordernissen und den Wünschen bzw. Erwartungen der Mitarbeiter, zwischen Aufbau- und Ablauforientierung, zwischen Zentralisation und D...