Die Prüfung der Personalfachkaufleute
12. Aufl. 2020
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Klausurtypische Aufgaben
Die Rechtsverordnung sieht für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute in folgenden Handlungsbereichen je eine Aufsichtsarbeit vor (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5):
Handlungsbereich:
Personalarbeit organisieren und durchführenHandlungsbereich:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführenHandlungsbereich:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzenHandlungsbereich:
Personal- und Organisationsentwicklung steuernDie mündliche Pflichtprüfung ist in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (maximal 30 Minuten) durchzuführen.S. 618
1. Prüfungsfach: Personalarbeit organisieren und durchführen
1.1 Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
Nennen Sie Beispiele für Zielkonflikte in der Organisation und erklären Sie, in welcher Weise derartige Zielkonflikte gelöst werden können.
LösungBilden Sie je ein Praxisbeispiel aus Ihrer betrieblichen Erfahrung für die Regelungsarten „Organisation, Improvisation, Disposition“. Verdeutlichen Sie dabei Begriff, Abgrenzung und ggf. Überschneidungen innerhalb dieser Regelungs...