Online-Nachricht - Freitag, 13.03.2020

Coronavirus | Erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden - ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Schnelles Verfahren

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am , das Bundeskabinett am 10.3.. Nur drei Tage später - am 13.3. - verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)

Nachricht aktualisiert am : Das Gesetz wurde am im BGBl 2020 I S. 493 verkündet und ist damit am in Kraft getreten.

Nachricht aktualisiert am : Nach Auskunft des BMAS sollen die neuen Regelungen bereits rückwirkend zum in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt die verbesserte Kurzarbeit beantragen können (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. ).

Hinweis:

Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind Teil des Maßnahmenpakets des BMF und des BMWi zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus. Neben der Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Zudem wird ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgelegt. Darüber hinaus sollen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung europäisch verzahnt werden.

Weitere Details zum Thema sind in dem gemeinsamen Papier des BMF und des BMWI ("Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen") veröffentlicht.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-44314