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Online-Beitrag vom

Schätzungen im Steuerstrafverfahren

Dirk Beyer

Es war nur eine Frage der Zeit, bis auch der BGH als höchstes Strafgericht erneut Gelegenheit bekam, zu Schätzungsfragen und insbesondere zur Richtsatzsammlung Stellung zu nehmen. Nunmehr hat er seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil v.  - 1 StR 265/18 ( NWB CAAAH-39186) konkretisiert und im Wesentlichen bestätigt. Enttäuschend ist, dass der BGH die in der Literatur inzwischen mehrfach vorgetragene Kritik an der Richtsatzsammlung nicht näher aufgegriffen hat.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Sachverhalt: [i]BGH, Urteil v. 10.7.2019 - 1 StR 265/18, NWB CAAAH-39186 Der geständige Angeklagte B führte zusammen mit seiner freigesprochenen Mutter A eine Reederei in der Rechtsform einer OHG, die ein Fahrgastschiff betrieb. Die Erlöse aus Fahrkarten und Gastronomie wurden nicht vollständig erklärt. Die Einnahmen aus dem zugehörigen Kiosk wurden in der Umsatzsteuererklärung nicht aufgenommen, weil der angeklagte Steuerberater H dem B den unzutreffenden Rechtshinweis gab, dass diese umsatzsteuerfrei seien. Das Landgericht als Vorinstanz hatte B und Steuerberater H (diesen wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung aus den Kioskumsätzen) zu Bewährungsstrafen ve...

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