Wirtschaftsprüfung | Auswirkungen des Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung (IDW)
Das IDW hat einen fachlichen Hinweis veröffentlicht, der sich damit befasst, welche Folgen das Virus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen bzw. Konzerne hat.
Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich.
In seinem fachlichen Hinweis greift das IDW diese Themen auf:
Rechnungslegung zum Stichtag
Wertaufhellung vs. Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung
Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der IFRS-Rechnungslegung
Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung
Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
(Konzern-)Lageberichterstattung
Prüfung von Abschlüssen auf den
Auswirkungen auf den Prüfungsprozess sowie Kommunikationserfordernisse
Beurteilung etwaiger Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk
Hinweis:
Der fachliche Hinweis wurde auf der Homepage des IDW veröffentlicht.
Quelle: IDW Meldung vom 4.3.2020 (ImA)
Fundstelle(n):
PAAAH-43858