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Zulassung von Fahrzeugen und Erlöschen der Betriebserlaubnis
I. Einleitung - Bedeutung der Zulassung
Die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jedermann grundsätzlich gestattet. Unabhängig von dieser persönlichen Freiheit, deren Ausschluß einer Freiheitsentziehung gleichkäme, sind aber Einschränkungen hinsichtlich der Art der Teilnahme am Verkehr durchaus zulässig. Bei besonderen Verkehrsarten, namentlich bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen (Kfz), ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Diese betrifft zunächst den Benutzer des Fahrzeugs, der in Form der Fahrerlaubnis einer besonderen Zulassung bedarf. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung von Personen zur Führung von Kfz im Straßenverkehr hat Vahle in NWB F. 28 S. 515 ff. dargestellt.
Auch das Fahrzeug selbst muß aber, wenn es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, ein besonderes Zulassungsverfahren durchlaufen. Die nachfolgende Darstellung beschäftigt sich zunächst mit der Frage, welche Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen zu erfüllen sind (II.), wobei von den Regeln für Kfz ausgegangen wird. Im dann folgenden Teil soll geklärt werden, wie eine erworbene Berechtigung wieder entzogen werden kann o...