Praxishandbuch für Lohnabrechnungen
3. Aufl. 2020
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VII. Aufbau der Lohnabrechnung
Arbeitnehmer erhalten im Rahmen ihrer Entgeltabrechnung verschiedene Bezüge. Diese werden zu einem Gesamtbrutto zusammengefasst. Das Gesamtbrutto abzgl. der steuerfreien Bezüge ergibt das Steuerbrutto. Das Steuerbrutto ist Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Die Grundlage dafür bilden die Lohnsteuerabzugsmerkmale (siehe ELStAM, S. 76), welche zusätzlich noch Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge beinhalten können.
Gesamtbrutto ./. steuerfreie Bezüge = Steuerbrutto
Das Gesamtbrutto abzgl. der sozialversicherungsfreien Bezüge ergibt das Sozialversicherungsbrutto. Es unterteilt sich in den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung und in den Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Unterteilung ist notwendig, da beide Bereiche unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen zur Berechnung der Beiträge haben (vgl. Kapitel II. Sozialversicherung, S. 42).
Das Gesamtbrutto wird dann vermindert um die Steuerbeträge und die Beiträge in der Sozialversicherung. Nach Abzug der Beträge und Beiträge ergibt sich der Nettoverdienst des Arbeitnehmers. Dieser Nettoverdienst wird ggf. durch die...