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Schenkungsteuer | Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch
Mit Urteil v. arbeitet der BFH heraus, dass mit der Schenkung eines Kommanditanteils selbst dann eine nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigte Übertragung von Betriebsvermögen vorliegt, wenn mit der Übertragung ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für den Schenker vereinbart wird und dieser eine lebenslängliche Stimmrechtsvollmacht für die Gesellschafterversammlungen erhält. Der entscheidende Unterschied zum Sachverhalt, welcher dem (BStBl 2015 II S. 821) zugrunde lag (mit dem der BFH die Anwendung der schenkungsteuerlichen Vergünstigungen versagte), besteht darin, dass sich der Beschenkte – der neue Gesellschafter – nicht im Innenverhältnis verpflichtet hatte, sein Stimmrecht nicht auszuüben.
[i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter, NWB TAAAB-14443 Das Urteil gibt wertvolle Hinweise dazu, was zu berücksichtige...