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Das neue Schwerbehindertenrecht im SGB IX
I. Entwicklung des Schwerbehindertenrechts
Das heutige Schwerbehindertenrecht geht auf das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter v. 16. 6. 1953 (BGBl 1953 I S. 389) zurück. Mit Wirkung zum wurde das SchwbG als eigenständiges Gesetz aufgehoben (Art. 63 SGB IX) und das Schwerbehindertenrecht als Teil 2 in das SGB IX v. (BGBl 2001 I S. 1046) eingeordnet. Dabei wurde das im Laufe der Zeit fortentwickelte Recht mit einer Reihe terminologischer und sachlicher Änderungen übernommen. Auf dieses neue Recht muss sich die Praxis einstellen. Im Folgenden wird eine knappe Übersicht über das seit dem geltende Schwerbehindertenrecht gegeben.
II. Das Schwerbehindertenrecht als Teil des Behinderten- und Rehabilitationsrechts
Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX Teil 2 (SchwbR) ist kein gesetzlicher Regelungsbereich, in dem alle für schwerbehinderte Menschen relevanten Vorschriften über Maßnahmen, Leistungen, Einrichtungen und Dienste zur Rehabilitation zusammengefasst sind, sondern beschränkt sich auf die ”besonderen” Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 5 SGB I). Das historisch gewachsene, in Sozialversicherung, Versorgung und...