Kein Anspruch auf Auskunft und Korrektur der bei der IZA gespeicherten Daten
Leitsatz
1) Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf Auskunft und Korrektur über die von der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen
(IZA) über ihn gesammelten Daten.
2) Daran hat sich nach Einführung der DSGVO und der damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im BDSG sowie der AO nichts
geändert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 413 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 251 AAAAH-42813
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