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Überblick zur Rentenreform 2002 sowie zur Rentenanpassung am 1. Juli 2001
I. Einführung
Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG), welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, ist nun ein wesentlicher Teil der ”Riester'schen Rentenreform” unter Dach und Fach. Das AVmEG weist folgende Schwerpunkte auf:
Die Rentenanpassung orientiert sich ab dem 1. 7. 2001 wieder an der Lohnentwicklung (kein bloßer Inflationsausgleich wie am ). Zu diesem Zwecke wird die Formel zur Berechnung der Rente (sog. Rentenformel) geändert. Mit der veränderten Rentenformel wird zugleich gewährleistet, dass einheitlich für Bestandsrentner und für künftige Rentenzugänge ein bestimmtes (ab 2011 in bestimmter Weise abgesenktes) Rentenniveau gewährleistet ist.
Die Hinterbliebenenrenten (sog. Renten wegen Todes, zu denen insbesondere die Witwen- und Witwerrenten zählen) werden reformiert und um eine Kinderkomponente ergänzt.
Es erfolgen kinderbezogene Verbesserungen bei der Rentenberechnung.
Ehegatten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche partnerschaftlich aufzuteilen (sog. Rentensplitting unter Ehegatten).
Über die drei letztgenannten Neuregelungen (Renten...