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Die Einkommensbegriffe der Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Die Vielfalt der Sozialversicherungsbereiche und die Verschiedenartigkeit der von ihnen erfaßten Personen bringen es mit sich, daß es mehrere Einkommensbegriffe im Regelungsbereich der Sozialversicherung gibt. Die Begriffe selbst gelten in allen Bereichen. Dies bedeutet, daß dann, wenn vom Entgelt in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung gesprochen wird, immer das Arbeitsentgelt des § 14 SGB IV gemeint ist. Als Beispiel ist hier § 134 SGB III zu erwähnen, der sich mit der Berechnung des Arbeitslosengeldes beschäftigt. Es wird dort von Arbeitsentgelt gesprochen, das der Leistungsberechnung zugrunde gelegt wird. § 136 SGB III spricht dann vom Leistungsentgelt und meint damit das um die gewöhnlichen Abzüge verminderte (Brutto-)Arbeitsentgelt. In der Rentenversicherung geht es um Entgeltpunkte. Hier wird das (Brutto-)Arbeitsentgelt in Entgeltpunkte umgerechnet.
In der Unfallversicherung wird vom Jahresarbeitsverdienst gesprochen, wenn es beispielsweise um die Berechnung von Verletztenrenten geht. Der Jahresarbeitsverdienst ist gem. § 82 SGB VII der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in 12 Kalendermonaten. Auch in diesem Fa...