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Lexikon - Stand: 15.03.2023

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Thorsten Wagemann

I. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und deutsche Umsetzung

Durch verschiedene Enthüllungen hinsichtlich der Nutzung zwar legaler, aber von der Politik unerwünschter internationaler steuerlicher Gestaltungen (z. B. die sog. Luxemburg-Leaks) wurden auf EU-Ebene Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug getroffen.

Im Zuge dessen wurde im Rahmen einer am veröffentlichten Änderungsrichtlinie (sog. DAC6-Richtlinie) zur Richtlinie 2011/16/EU (Amtshilferichtlinie) des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgenommen.

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v.  innerstaatlich umgesetzt. Die Bestimmungen wurden in der Abgabenordnung umgesetzt (§§ 138d138k AO). Mit dem Schreiben v. die Finanzverwaltung Stellung zu wesentlichen Aspekten der Meldepflichten genommen.

II. Meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung

1. Grenzüberschreitend

Grenzüberschreitend ist eine Gestaltung grds. immer dann, wenn sie einen EU-Mitgliedstaat oder einen EU-...

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