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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 20-22 | Doppelte Haushaltsführung: Finanzielle Beteiligung von Ledigen, die zu Hause bei ihren Eltern wohnen

Ledige mit einer doppelten Haushaltsführung, die am Heimatort bei ihren Eltern wohnen, müssen sich finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligen. Nach einem erfreulichen Urteil des FG Niedersachsen erfordert dies keine laufenden Zahlungen. Es sind – wie im Streitfall – auch einmalige oder außergewöhnliche Kostenbeiträge möglich. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es ebenfalls nicht an. Es genügt allerdings nicht, wenn Dienstleistungen erbracht werden. Es muss also Geld fließen.

So langsam kommen wir damit auch schon zum Ende dieser Ausgabe. Wie gewohnt informieren wir Sie zum Abschluss über wichtige Revisionen, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind. Unser persönlicher Favorit ist in diesem Monat ein Verfahren zur doppelten Haushaltsführung . Es geht um Ledige, die am Heimatort bei Mama und Papa wohnen.

Im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts ist es für Ledige ab dem Veranlagungszeitraum 2014 zu einer erheblichen Verschärfung gekommen. Es wird nämlich nicht mehr nur das Innehaben einer Wohnung am Heimatort verlangt, sondern zusätzlich eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Die Neuregelung richtet sich laut d...

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