Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für eigene
Lohnsteuer als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit
Leitsatz
Wird der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die ihn selbst betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen, kann er
die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuermindernd berücksichtigen.
Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind, greift nicht
ein, wenn es sich nicht um die eigenen Steuerschulden des Steuerpflichtigen sondern um die Entrichtungsschuld der von ihm
vertretenen Gesellschaft nach § 43 S. 2 AO i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2020 S. 221 Nr. 7 EFG 2020 S. 346 Nr. 5 EStB 2020 S. 277 Nr. 7 GmbH-StB 2020 S. 158 Nr. 5 KÖSDI 2020 S. 21677 Nr. 4 TAAAH-41839
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 19.11.2019 - 6 K 360/18
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