Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
RENO Nr. 2 vom Seite 21
Asylrecht im Grundgesetz
In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit Wortschatz aus dem asylrechtlichen Bereich.
Auszüge aus Artikel 16a GG
Lesen Sie zunächst Auszüge aus Artikel 16a aus dem Grundgesetz (Basic Law) der Bundesrepublik Deutschland sowie die englische Übersetzung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Deutsch
|
Englisch
|
Artikel 16a
|
Article 16a
|
[Asylrecht]
|
[Right of asylum]
|
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. | (1) Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum. |
(2) […] | (2) […] |
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird. | (3) By a law requiring the consent of the Bundesrat, states may be specified in which, on the basis of their laws, enforcement practices and general political conditions, it can be safely concluded that neither political persec... |