Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020“
Bezug: BStBl 2019 I S. 206
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
“BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020“: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/index htm.html.
Das (BStBl 2019 I S. 206) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019“ aufgehoben.
BMF v. - IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 207
FAAAH-41258