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Thüringer FG Urteil v. - 3 K 74/19

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 S. 1

Minderung der Vorsorgeaufwendungen um „Bonus” der Krankenversicherung bei Gegenrechnung von Selbstbehalt in gleicher Höhe

Leitsatz

1. Als Beiträge zu Krankenversicherungen sind nur solche Ausgaben anzusehen, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit – als Vorsorgeaufwendungen – letztlich der Vorsorge dienen.

2. Eine als Beitragsrückerstattung anzusehende Bonuszahlung der Krankenkasse mindert den als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähigen Betrag auch dann, wenn sie nach den Versicherungsbedingungen in voller Höhe auf einen Erstattungsbetrag angerechnet wird, wenn Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EStB 2020 S. 188 Nr. 5
WAAAH-41209

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Thüringer FG, Urteil v. 23.05.2019 - 3 K 74/19

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