Gewerbesteuergesetz Kommentar - Gesetzestext zu: § 8 Nr. 9 (Februar 2023)
§ 8 Nr. 9 Hinzurechnungen Hinzurechnungen (Förderung steuerbegünstigter Zwecke)
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:
1.
bis 8. ...
9.
die Ausgaben im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes;
10.
bis 12 ...