Anlagenbegriff des § 12b
StromStV - hier: Verklammerung von vier Kraft-Wärme-Kopplung-Gasmotoren
zu einer Stromerzeugungsanlage
Leitsatz
Eine Verklammerung von Rohbiogasmotoren mit im selben
baulichen Objekt und an einem Standort befindlichen Erdgasmotoren
liegt unter den Umständen des Einzelfalls nicht vor. Weder handelt
es sich um eine Anlage in Modulbauweise nach § 12b Abs. 1 S. 2 StromStV
noch sind die Stromerzeugungseinheiten im Sinne des § 12b Abs. 1
S. 1 StromStV in sonstiger Weise unmittelbar miteinander verbunden.
2.Der Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG steht
in diesem Fall nicht entgegen, dass zusätzlich der Input der Stromerzeugung
- das Rohbiogas - gemäß § 28 EnergieStG von der Energiesteuer befreit
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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