FZulG § 8
§ 8 Begünstigungszeitraum
Die Forschungszulage kann nur für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des § 2 beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem begonnen wird oder für die der Auftrag nach dem erteilt wird.
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IAAAH-39761