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FZulG § 8

§ 8 Begünstigungszeitraum

Die Forschungszulage kann nur für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des § 2 beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem begonnen wird oder für die der Auftrag nach dem erteilt wird.

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IAAAH-39761

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