EU-DBA-SBG § 32
Kapitel 8: Schlussbestimmungen und gemeinsame Vorschriften
§ 32 Schutz von Informationen und Geheimnissen
Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.
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QAAAH-39083