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Umsatzsteuer | Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung
(1) Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgelts kommt es für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an. (2) Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG nicht unionsrechtskonform auslegbar ist, setzt die Anwendung von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 64 MwStSystRL) voraus, dass der Stpfl. sich auf die Vorschrift beruft.
(1) Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 bis 3 UStG entsteht die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (sog. Sollbesteuerung). Das gilt auch für Teilleistungen, die vorliegen, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Die Vorschrift be...BStBl 2015 II S. 674