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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 237/16 EFG 2020 S. 313 Nr. 4

Gesetze: UStG § 4 Nr 14

Sind Intensivpflegeleistungen steuerpflichtig?

Leitsatz

Intensivpflegeleistungen, die die Klägerin durch ihren Geschäftsführer, einen examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern auf Honorarbasis gegen Stundenlohn erbracht hat, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 313 Nr. 4
XAAAH-38664

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 22.08.2018 - 5 K 237/16

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