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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 K 149/16

Gesetze: RVG § 7 Abs.1 ; RVG § 15 Abs. 2; FGO § 59 ; ZPO § 59 ; ZPO § 60; BGB § 242

Anwaltliche Leistung: Einheitliche Angelegenheit trotz getrennter Vollmachten bei unterschiedlichen Adressaten parallel erlassener Steuerbescheide

Leitsatz

Anwaltliche Leistungen betreffen in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann.

Eine einheitliche Angelegenheit kann trotz getrennter Vollmachten auch bei unterschiedlichen Adressaten parallel erlassener Steuerbescheide vorliegen, wenn die jeweilige Regelung auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruht, eine inhaltlich identische Rechtsfrage zu klären ist und zwischen den Adressaten eine Streitgenossenschaft gemäß § 59 FGO i.V.m. den §§ 59, 60 ZPO besteht.

Fundstelle(n):
TAAAH-38661

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss v. 27.11.2019 - 3 K 149/16

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