Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Änderungen am Klimapaket zu
Kurz nach dem Bundestag hat am auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum in Kraft treten - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Bahnfahren wird günstiger
Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.
Energetische Gebäudesanierung
Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.
Lastenausgleich für Länder
Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.
Akzeptanz für Windkraftanlagen
Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.
Verfahrensverlauf
Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am folgte am die Verabschiedung im Bundestag; Am überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss - dieser erzielte am einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am bestätigt wurde (vgl. BR-Drucks. 662/19).
Quelle: BundesratKOMPAKT vom 20.12.2019 (ImA)
Fundstelle(n):
YAAAH-38574